Satzung / Gebühren
Der Verein
Satzung
Liebe Vereinsmitglieder und Interessierte,
hier können Sie jederzeit die Satzung des Wander- & Lennebergverein "Rheingold" Mainz e.V. einsehen.
Liebe Vereinsmitglieder und Interessierte,
hier können Sie jederzeit die Satzung des Wander- & Lennebergverein "Rheingold" Mainz e.V. einsehen.
Auszug aus der Satzung zur Beendigung der Mitgliedschaft:
§8 Absatz 2: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen (bis zum 18. Lebensjahr) ist die Austrittserklärung auch
von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Der Austritt kann nur zum Ende eines
Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.
(31.10. des jeweiligen Jahres)
§8 Absatz 2: Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen (bis zum 18. Lebensjahr) ist die Austrittserklärung auch
von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Der Austritt kann nur zum Ende eines
Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist.
(31.10. des jeweiligen Jahres)
Die Mitglieder-Gebühren ab 01.01.2025 errechnen sich wie folgt:
Familientarif 1 (gültig für max. 2 Erwachsene zzgl. 2 Kinder bis 17J) Familientarif 2 (gültig für max. 2 Erwachsene zzgl. 3 Kinder bis 17J) Familientarif 3 (gültig für max. 2 Erwachsene ohne Kinder) Familientarif 4 (gültig für max. 2 Erwachsene ab 65 Jahre) | 50,00 € 55,00 € 40,00 € 30,00 € |
Alleinerziehend mit Kind | 40,00 € |
Erwachsene bis 64 Jahre | 32,00 € |
Erwachsene ab 65 Jahre | 20,00 € |
Kinder u. Jugendliche bis 17 Jahre | 14,00 € |
Körperschaften | 55,00 € |